Ein-Eltern und mindestens 600 Euro Teilzeitarbeit.
Eigenes Entgelt und staatliche Unterstützung in herausfordernden Familiensituationen

Kindergeldzuschlag Praxistipp

Für die Prüfung der Berechtigung verlangt die Familienkasse Einkommensnachweise der letzten 6 Monate, z.B.

- Lohnabrechnungen

- Bescheide vom Arbeitsamt oder Jobcenter

Fallbeispiel: Sie haben einen Arbeitgeber, der die Lohnabrechnungen nicht herausgibt (warum auch immer...). Ausserdem ist es fraglich ob er bereit ist eine Arbeitgeberbescheinigung auszufüllen.

Folge: Obwohl Sie Ihr Arbeitsverhältnis und den Verdienst über die Kontoauszüge nachweisen können, besteht die Gefahr dass die Familienkasse den Kindergeldzuschlag ablehnt. Begründung: Fehlende Mitwirkung des Antragstellers (§ 66 Abs. 1 Satz 1 SGB 1). Das ist unfähr, aber Realität. Es gilt die Rechtsauffassung, dass jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung hat. Also kann (theoretisch) jeder Arbeitnehmer Lohnabrechnungen vorlegen. In prekären Arbeitsverhältnissen ist nach meiner Erfahrung die absichtliche Nicht-Herausgabe von Lohnabrechnungen gar nicht selten. So kann der Arbeitnehmer seine Überweisung nicht prüfen und auch bei zu niedrigen Zahlungen nur schwer Betrug oder Manipulation nachweisen.

Es hilft alles nichts: Die Familienkasse muss schriftlich prüfen, ob die Einkommensvoraussetzungen stimmen!

Bitte reichen Sie in Ihrem eigenen Interesse nur einen Antrag auf Kinderzuschlag ein wenn Sie Einkommensnachweise für die letzten 6 Monate haben oder erhalten zu können. Es gibt nämlich leider erst nach ca. 8 bis 12 Wochen einen Bescheid von der Familienkasse der Arbeitsagentur. Wenn der negativ ist, dann fehlt Geld in der Haushaltskasse mit dem 8 bis 12 Wochen gerechnet worden ist.

Die Bearbeitungszeit ist eigentlich unzumutbar für eine Familie, die knapp bei Kasse ist. Für die 8 - 12 Wochen gibt es keine Finanzüberbrückung. Ein Vorschuss auf Wohngeld wäre nötig. Ein Vorschuss auf Kindergeldzuschlag wäre nötig. Der Arbeitgeber des 600-Euro-Jobs sollte um diesen Umstand wissen.

Empfehlung: Stellen Sie 4 Wochen nach dem Antrag auf Wohngeld und Kinderzuschlag weitere Anträge. Dies ist hilfreich zur Wahrung Ihrer Rechte auf staatliche Unterstützung. Bauen Sie sich ein Sicherheitsnetz aus weiteren Anträgen. Dies klingt vielleicht komisch. Jedoch wenn sie es mit Bürokraten zu tun bekommen, dann kann etwas Eigen(sinnige) Gegen-Bürokratie Ihnen den Hals retten. Vertrauen in den Staat ist gut. Maßnahmen zur Eigensicherung sind besser. Seien Sie frech. Gönnen Sie sich für diese Zeit Penetranz und Hartnäckigkeit. Ziehen Sie auch eine Person ins Vertrauen, die Sie idealerweise in dieser Zeit emotional begleitet. Bitte bedenken Sie Folgendes:

Nach 4 Wochen haben Sie voraussichtlich noch keinen Bescheid vorliegen. Eigentlich müsste aber zeitnah entschieden werden wie es finanziell weiter geht. Im neuen Monat gibt es nämlich wieder neue staatliche Fristen für Anträge auf Arbeitslosengeld II und Anderes. Und auch die haben ihre Bearbeitungszeiten von mindestens 4 - 6 Wochen oder länger.

Machen Sie das Beste daraus!


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